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Gesundheitliche Probleme vorhanden

Frau S. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme, die durch das Training entstanden seien, außerordentlich kündigen wollte. Da ihr der Facharzt infolge einer Untersuchung sportliche Aktivitäten verboten habe, habe sie letztens Ende August trainiert, wobei ihr ein monatlicher Beitrag im September zuletzt abgebucht worden sei. Frau S. versuchte mehrmals Kontakt mit dem Fitnessunternehmen zu nehmen um das Anliegen zu besprechen, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung erreicht werden: CVS Fitness hat sie Nichtigkeit des Vertrages anerkannt.