Frau G. habe bei dem Unternehmen First Lady Belezza mehrfach Laserbehandlungen zwecks Haarentfernung in Anspruch genommen.
Herr H. habe im April dieses Jahres seitens "Cyberservices B.V.
Mitte Juni 2015 wurde gegenüber Frau M. seitens eines Inkassobüros im Namen der Weblotto24 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn O. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Herr D. hat im September 2012 mit der "LIFE Line @ Riverside Fitness GesmbH" eine Nutzungsvereinbarung für das Fitnessstudio in der Breitenfurterstraße 372-380, 1230 Wien, getroffen.
Gegenüber Frau K. sei seitens von "Lux International Sales ApS" im April 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe € 55,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn B. sei im Sommer 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen der "Dateyard AG" eine Forderung in Höhe von beinahe € 150,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn K. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im Juli 2015 eine Forderung in Höhe von € 393,88 geltend gemacht.
Gegenüber Herrn G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Wiener Linien GmbH & Co KG" eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht worden.
Herr T. hat im Dezember 2014 via Internet eine Jahreskarte sowohl für sich als auch für seine Gattin bei den Wiener Linien GmbH bestellt. Der Vertrag ist ab dem 01.02.2015 gültig.