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Auch Unternehmen haben Verständnis!

Frau R. hat Mitte April 2015 mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine 24-monatige Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie vor dem Milleniumstower von einem Werber des Unternehmens angesprochen und überredet, den Vertrag zu unterschreiben, wobei ihr empfohlen worden sei, einer 24-monatigen Laufzeit zuzustimmen, zumal ihr diese preiswerter als eine kürzere Variante vorgestellt worden wäre. Da der Vertrag außerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten abgeschlossen wurde, ersuchte Frau R. um das Verständnis des Unternehmens in dieser Angelegenheit, da sie aufgrund ihres geringen Einkommens keine Möglichkeit hat, die monatlichen Mitgliedsbeiträge zu leisten bzw. den Gesamtbetrag in Höhe von ca. € 1.200,- zu bezahlen. Frau R. war Zahlungswillig und hat das Unternehmen daher um Entgegenkommen in dieser Angelegenheit ersucht. Hilfesuchend wandte sie sich auch an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau R. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass aus Kulanz der Vertrag auf einmal wöchentliches Vibrationstraining mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von ca. € 30,- umgestellt und die Laufzeit auf 12 Monate gekürzt werden kann. Daraufhin hat Frau R. den Angebot des Unternehmens ablehnen müssen, da sie laut eigenen Angaben bis August 2015 Kindergeld bezieht und ab diesen Zeitpunkt würde sie über kein Einkommen verfügen. Das Unternehmen zeigte Interesse an die Situation der Frau R. und hat aus Kulanz den Vertrag nach einer einmaligen Zahlung in Höhe von ca. € 200,- storniert.