Frau N. habe bei dem Unternehmen Tickets4U B.V. 7 Tickets zum Preis von € 549,- für ein Konzert in Amsterdam bestellt.
Am 13.04.2015 hat die Tochter der Konsumentin über die www.oeticket.com Ticket Express Ges.m.b.H. drei Karten für den Eurovision Song Contest zum Preis von € 167,- gekauft.
Gegenüber Frau R. sei im Namen des Unternehmens "B2B Web Consulting GmbH" eine Forderung in Höhe von € 284,- geltend gemacht worden.
Frau M. habe dem Unternehmen Pöchhacker GesmbH ihre Bluse der Marke Gucci im Wert von € 650,- zur Trockenreinigung übergeben.
Herr B. habe das Unternehmen Visum Support mit der Beschaffung eines Visums für Russland beauftragt.
Im März 2015 hat Frau H. bei dem Unternehmen "RS-tronics e.U." eine Segelhose zum Preis von ca. € 111,- bestellt und mittels Überweisung bezahlt, jedoch wurde der Artikel nicht geliefert. Frau H.
Ende August 2014 hat Frau K. mit dem Unternehmen Mrs. Sporty Club Wien in der Filiale in 1060 Wien, Webgasse 16 einen Vertrag abgeschlossen.
Der Konsument hat mit dem Unternehmen "Primavera, Inh. Manfred Offenzeller" eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Laut Herrn K.
Mitte Juli 2015 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Anfang Jänner 2014 hat Frau S. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung getroffen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie die o.g. Vereinbarung am 15.02.