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Telefonisch vereinbarte Lotteriedienstleistungen?

Gegenüber Frau S. sei seitens der Systemgemeinschaft Österreich eine Forderung in Höhe von € 53,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin sei sie seitens des Unternehmen telefonisch aufgefordert worden, ihre Daten zwecks Kündigung eines mit diesem Unternehmen angeblich geschlossenen Vertrages bekannt zu geben. Daraufhin habe sie ein Willkommensschreiben mit der Forderung erhalten, jedoch habe sie niemals einen Vertrag mit dem Unternehmen gewünscht oder abgeschlossen. Da Frau S. die Forderung sowie den angeblichen Vertragsabschluss nicht habe nachvollziehen können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau S. gefunden werden. Die Systemgemeinschaft Österreich war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn die Nichtigkeit des Vertrages anzuerkennen und die Forderung auszubuchen.