Onlinebestellung getätigt
Frau F. hat von der bonprix Srl einen Modeartikel zum Preis von € 55,94 gekauft. Die Konsumentin hat aufgrund eines defekten Zahlungsautomaten, welcher den Zahlschein nicht lesen konnte, den zu zahlenden Kaufpreis händisch eingegeben, wobei sie beim Eintippen irrtümlich einen falschen Betrag eingefügt hat. Laut Angaben der Konsumentin ist der Gesamtpreis € 55,94 gewesen, sie hat jedoch irrtümlich ein Betrag in Höhe von € 1.090,- einbezahlt. Diesen Umstand hat Frau F. umgehend gemeldet, jedoch ohne eine positive Rückmeldung zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau L. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.010,- wurde der Konsumentin zurückerstattet.