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Premium-Mitgliedschaft

Am 01.04.2015 hat Herr S. bei der Parship GmbH eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Herrn S. wurde seitens des Unternehmens mitgeteilt, die Kündigung bis am 10.07.2015 einzureichen, anderenfalls würde sich die Mitgliedschaft automatisch verlängern. Laut Angaben des Konsumenten hat er aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bzw. aufgrund eines Herzinfarktes seine schriftliche Kündigung erst am 22.08.2015 eingereicht und dann noch am 28.08.2015 erneut versendet, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung zu erhalten. Da es Herrn S. aufgrund der außergewöhnlichen Situation nicht möglich gewesen war, die Kündigung des Vertrages in der gegebenen Frist auszusprechen, hat er um Auflösung des Vertragsverhältnisses per 02.10.2015 ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aus Kulanz wurde die Forderung der Vertragsverlängerung zur Gänze ausgebucht.