Vertragsauflösung
Am 01.07.2014 hat Frau M. einen Vertrag, der am 01.08.2014 begonnen hatte, mit der Femme Fitness Studio GmbH abgeschlossen. Frau M. hat das Fitnessstudio mehrere Jahre besucht, wobei seit geraumer Zeit sie erhebliche gesundheitliche Beschwerden hat. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihr aufgrund eines chronischen Leidens am Bein und Fuß im Zuge einer ärztlichen Untersuchung für mindestens 4 Monate vom Training abgeraten. Die Konsumentin wurde beim Vertragsabschluss nicht darüber hingewiesen, dass sie mit € 20,- mehr pro Monat auch außerordentliche Ausstiegsrechte hat. Außerdem wurde die Konsumentin vor oder bei Beginn der Kündigungsfrist nicht besonders darauf hingewiesen, dass eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt, wenn sie nicht kündigt. Frau M. ist der Meinung, dass das Unternehmen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, weshalb die automatische Vertragsverlängerung nicht wirksam ist. Des Weiteren hat die Konsumentin zwei Gutscheine für jeweils ein Personaltraining gekauft, diese jedoch aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr eingelöst werde können. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Der Vertrag der Konsumentin wurde ein Mal aufgrund gesundheitlicher Problem und unter Vorlegung eines ärztlichen Attest stillgelegt. Laut Angaben des Unternehmens gibt es bei denen kein außerordentlicher Ausstiegsrecht. Die bereits gekauften Gutscheine haben kein Ablaufdatum und können somit auch noch eingelöst werden. Bezüglich der Vertragsauflösung wurde der Frau M. angeboten, dass diese per 30.09.2015 erfolgt.