Schutzpflicht verletzt
Die Tochter von Frau S. hat mit der CF Fitness GmbH & Co. KG einen Vertrag, der am 01.05.2014 begonnen hat, abgeschlossen. Laut Angaben der Frau S. wurde ihre Tochter seit April 2015 wiederholt vermutlich von Asylbewerbern auf dem Weg zum Fitnessstudio als aus im Studio belästigt. Die Konsumentin war der Meinung, dass das Unternehmen die Schutzpflichten verletzt hat, da man diese Vorfälle nicht verhindert und nichts unternommen hätten, um solche Vorfälle auch künftig zu verhindern. Das weitere Training war der Konsumentin daher nicht zumutbar. Die Konsumentin sei der Meinung, dass die automatische Vertragsverlängerung nicht wirksam zustande gekommen ist, weil das Unternehmen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat und eine automatische Vertragsverlängerung daher gar nicht wirksam vereinbart wurde. Das Unternehmen hätte ihre Tochter außerdem nicht besonders darauf hingewiesen, dass sich der Vertrag automatisch verlängern werde, wenn sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Frist den Vertrag kündigt. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag der Tochter von Frau S. wurde aufgelöst.