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Keine außerordentliche Kündigung?

Herr S. hat mit dem Unternehmen Bodystreet Linz UCC., Inh. BS-Trainings GmbH, einen Personaltrainingsvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er nach dem Beginn des Trainings Muskelverkrampfungen gehabt, weshalb ihm im Zuge einer ärztlichen Untersuchung vom Training abgeraten wurde. Herr S. hat dem Unternehmen diesbezüglich eine ärztliche Bestätigung sowie ein fachärztliches Attest übermittelt. Außerdem hat der Konsument außerordentlich gekündigt, jedoch ohne eine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens zu erhalten. Da der Konsument eigenständig keine Lösung finden konnte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt und das Unternehmen ersucht, die Kündigung des Vertrages zu akzeptieren sowie allfällige Forderungen gegen ihn auszubuchen und zu bestätigen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden.