Gegenüber von Frau G. wurde Ende Mai 2017 eine Forderung in Höhe von ca. € 155,- seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Firma Habibi Media GmbH geltend gemacht.
Im April 2016 hat Frau T. zwei Pakete mit Damenunterwäsche von der Firma Provea SA erhalten, jedoch ohne irgendwelche Bestellungen getätigt zu haben.
Anfang Dezember 2017 hat Herr M. drei verschiedene Artikel auf der Internetseite www.wish.com bestellt.
Gegenüber Herrn R. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Libu-zet e.U. im Mai 2018 eine Forderung in Höhe von ca. € 800,- geltend gemacht worden.
Gegen Frau Z. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Fahrnisexekution bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 1.000,- betrieben.
Im Oktober 2018 wurde Herr Dr. Ö. auf Facebook auf eine Werbeeinschaltung eines Bitcoin-Portals aufmerksam. Herr Dr. Ö.
Frau R. erhielt eines Tages eine Werbung für die Investition in Bitcoins (Kryptowährung). Geworben wurde mit Prominenten, die angeblich Gewinne erwirtschaftet hätten. Frau R.
Im Dezember 2019 registrierte sich der damals 16-jährige Sohn von Frau S. auf der Internetplattform "wowdating.at" des Unternehmens Wow Dating - Interyard GmbH für ein Probeabonnement.
Frau T. bestellte im Internet über die Website irisshot.de Fotos ihrer Augen-Iris samt Anfertigung von ansprechenden Glasbildern. Bereits bei der Vorabkontrolle bemängelte Frau T.
Frau G. hat sich im Jahr 2020 für die Ausbildung zum Führerschein B in der Fahrschule City in Neufeld im Burgenland angemeldet. Der erste anberaumte Termin wurde um einen Monat nach hinten verschoben.