Gemahnt trotz nicht gelieferten Waren
Anfang Dezember 2017 hat Herr M. drei verschiedene Artikel auf der Internetseite www.wish.com bestellt. Laut Angaben des Konsumenten habe er nur einen Artikel erhalten, den er Anfang Januar 2018 retourniert hat, die anderen zwei habe er über eine Mail storniert. Herr M. ließ weiter mitteilen, er habe sich mit Mahnungen seitens des Unternehmens Klarna AB konfrontiert, obwohl er die bestellten Waren bis zum heutigen Tag jedoch nicht erhalten hat. Da der Konsument die Forderung nicht anerkennen wollte und nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Klarna AB wies den Konsument darauf hin, er solle sich an das Inkassobüro KnP Financial Services GmbH anwenden, da die ihm noch offen zustehende Rechnung bei denen registriert sei. Das Unternehmen hat bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen.