Gegenüber Herrn P. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Herr V. habe von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens payolution GmbH eine Forderung in Höhe von € 280,- erhalten, wobei ein Betrag in Höhe von € 200,- bereits beglichen worden wäre.
Gegenüber Herrn G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 518,- geltend gemacht worden.
Seit dem Jahr 2012 habe Frau R. Forderungen seitens des Unternehmens GIS Gebühren Info Service GmbH erhalten.
Kurz vor Weihnachten 2014 sei Herrn A. eine "schöne" Bescherung ins Haus geflattert.
Herr K. habe von einem Inkassobüro im Namen der Auftraggeberin T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 755,- erhalten.
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau M. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Frau Z. habe Anfang des Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "ZHB - Labor GmbH" in Höhe von ca. € 180,- erhalten.
Herr A. habe mit einem Inkassounternehmen für eine offene Forderung bei A1 Telekom Austria AG eine Ratenzahlung vereinbart.