Frau H. sei seitens des Unternehmens "Workable Solutions" ein Betrag in Höhe von € 58,- von ihrem Konto abgebucht worden.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Weihnachten habe Frau W. eine schöne Bescherung! in Form einer Forderung von beinahe € 260,- erhalten.
Herr J. habe seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in der Höhe von € 258,- erhalten. Da Herr J.
Gegenüber Frau S. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Jahresende 2014 habe Frau H.eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen von "Tinko200" in Höhe von knapp € 260,- erhalten. Da Frau H.
Kurz vor Weihnachten 2014 sei Frau H. eine "schöne" Bescherung ins Haus geflattert.
Gegenüber Herrn T. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Quelle GmbH eine Forderung in Höhe von € 318,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Frau D. habe die Fahrschule RAINER am 16.02.2015 eine Forderung in Höhe von € 104,- hinsichtlich zwei Profifahrlektionen B vom 09.01.2013 geltend gemacht. Frau D.
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau E. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.