Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Weihnachten habe Frau W. eine schöne Bescherung! in Form einer Forderung von beinahe € 260,- erhalten.
Herr J. habe seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in der Höhe von € 258,- erhalten. Da Herr J.
Gegenüber Frau S. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Jahresende 2014 habe Frau H.eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen von "Tinko200" in Höhe von knapp € 260,- erhalten. Da Frau H.
Kurz vor Weihnachten 2014 sei Frau H. eine "schöne" Bescherung ins Haus geflattert.
Gegenüber Herrn P. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau E. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau G. sei in Februar 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Die Wiener Volkshochschulen GmbH, eine Forderung in Höhe von € 454,10 geltend gemacht worden.