Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren
Seit dem Jahr 2012 habe Frau R. Forderungen seitens des Unternehmens GIS Gebühren Info Service GmbH erhalten. Laut Angaben der Konsumentin sei nur die Radioempfangseinrichtung vorhanden und über eine Fernsehempfangseinrichtung habe Frau R. lediglich ein halbes Jahr verfügt, jedoch habe die Konsumentin ihren Angaben nach über einen längeren Zeitraum die vollen Rundfunkgebühren bezahlt. Weiters habe sie einen Antrag auf gänzliche Befreiung der Rundfunkgebühren aufgrund des Schulbesuches in der Abendschule gestellt, zumal sie seit nun mehr als sechs Monaten nicht einmal mehr über eine Radioempfangseinrichtung, geschweige denn eine Fernsehempfangseinrichtung verfügen würde. Laut Angaben von Frau R. habe sie keine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens erhalten, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Da Unternehmen teilte letztendlich mit, dass bezugnehmend auf die Korrespondenz mit der Konsumentin sowie des Konsumentenschutzes und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation von Frau R. auf die Begleichung des Außenstandes für eine Radio-Meldung verzichtet wird.