Ratenzahlung versäumt
Herr A. habe mit einem Inkassounternehmen für eine offene Forderung bei A1 Telekom Austria AG eine Ratenzahlung vereinbart. Aufgrund einer Erkrankung beziehungsweise eines operativen Eingriffs hätte der Konsument jedoch die Rate für den Monat Oktober 2014 unverschuldet versäumt. Herr A. habe die Rate bis Anfang November 2014 begleichen wollen, wobei keine weiteren Kosten anfallen sollten und wandte sich deshalb an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn A. gefunden werden. A1 Telekom Austria AG beziehungsweise das Inkassounternehmen waren bereit die Frist der Oktoberrate bis Anfang November 2014, ohne weitere Kosten zu verrechnen, zu verlängern.