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Stilllegungsantrag jedoch Kündigung

Herr K. habe von einem Inkassobüro im Namen der Auftraggeberin T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 755,- erhalten. Der Konsument habe mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen, in dem ein Kündigungsverzicht bis Januar 2013 vereinbart worden wäre. Ende August 2013 sei Herr K. aufgrund eines Studienaufenthalts nach Spanien gezogen, weshalb er einen Stilllegungsantrag gestellt habe. Daher sei ein Betrag in Höhe von € 270,-, welcher unter der Position "Grundgebühr bis zum Ende der Vertragsdauer" nach Meinung des Konsumenten unberechtigt verrechnet worden, zumal es keine Vertragsbindung mehr gegeben habe. Außerdem sei der Vertrag gekündigt worden und dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von € 66,- in Rechnung gestellt worden, obwohl er lediglich eine Stillegung des Vertrages beantragt habe. Da Herr K. eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen T-Mobile Austria GmbH die Hauptforderung zu korrigieren. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes hat sich das Unternehmen T-Mobile GmbH dazu entschieden, die Betreibung der Forderung durch das Inkassobüro einstellen zu lassen.