Aufklärung bezüglich offener Forderungen blieb unbeantwortet
Gegenüber Herrn M. seien von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens R.M.I. mehrere Forderungen in Höhe von insgesamt € 971,- geltend gemacht worden. Da Herr M. nicht gewusst habe, worum es sich genau gehandelt habe, und ob die Forderungen zu Recht bestanden haben, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz der Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da das Unternehmen R.M.I. leider nicht bereit war, eine Stellungnahme oder eine Aufklärung bezüglich der offenen Forderungen zu übermitteln.