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Nach persönlichem Gespräch Forderung eingestellt

Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen Ihrer Auftraggeberin, der "Wiener Linien GmbH &Co KG", mit Schreiben vom 09.12.2014 eine Forderung in Höhe von € 376,07 geltend gemacht worden. Da weder seitens eines Inkassobüros noch seitens von "Wiener Linien GmbH &Co KG" jemals eine Forderung früheren Datums eingetroffen sei weil durch einen Systemfehler das Unternehmen die
Adresse gänzlich falsch angegeben habe, sei somit die Angelegenheit als verjährt anzusehen. Da Herr K. die Angelegenheit nicht habe allein klären können, wandte er sich an der Hilfe des Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist ein persönliches Gespräch zwischen Herrn K. und dem Inkassobüro hergestellt worden. Infolge dessen habe das Inkassobüro dem Konsumentenschutz schriftlich mitgeteilt, dass der Fall als erledigt zu betrachten sei.