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Erneut Betrag bezahlen, obwohl Vertrag bereits gekündigt wurde?

Frau A. habe im Jahr 2012 einen Vertrag mit Austria GWin abgeschlossen und einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 48,- bezahlt, jedoch habe die Konsumentin nach sechs Monaten ihren Vertrag gekündigt. Die Konsumentin sei im Dezember 2014 seitens einer Mitarbeiterin des Unternehmens telefonisch
kontaktiert und aufgefordert worden, wieder einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 48,- für drei Monate zu begleichen, obwohl der Konsumentin in keiner Weise bekannt gewesen sei, worum es sich genau gehandelt habe. Laut Angaben von Frau A. sei ihr mitgeteilt worden, dass angeblich nach einem Jahr wieder drei Monate bezahlt werden müssten. Da sie den Vertrag mit Austria GWin gekündigt habe und kein Vertrag mehr erwünscht gewesen sei, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Frau A. gefunden werden. Austria GWin teilte mit, dass es leider zwischen der Konsumentin und der Mitarbeiterin des Unternehmens zu einem Missverständnis während des Telefonats gekommen sein dürfte und bestätigte, dass keine Forderungen bestehen und die persönlichen Daten von Frau A. gelöscht werden.