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Wieso? Weshalb?

Herr W. habe Anfang des Jahres seitens eines Inkassobüros im Namen von "A1 Telekom Austria AG" eine Forderung in Höhe von fast € 200,- erhalten. Da er den Vertrag mit der Auftraggeberin gekündigt und alle offenen Rechnungen beglichen habe, sei die Forderung nicht nachvollziehbar für ihn gewesen. Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Forderung ausgebucht und der Akt aus der Evidenz genommen.