Gegenüber Frau M. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der ''net-m privatbank 1891 AG'' eine Forderung in Höhe von ca. € 200,- geltend gemacht worden.
Ende Februar 2016 wurde gegenüber Frau S. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Allgas Volkmann GmbH", im Frühling des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von knapp € 200,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Frau T. sei seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der "Exklusiv Touristik s.r.o. & Co., k.s." eine Forderung in Höhe von € 600,- geltend gemacht worden obwohl die Konsumentin bei o.g.
Gegenüber Herrn A. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der ''A1 Telekom Austria AG'' eine Forderung in Höhe von über € 200,- geltend gemacht worden.
Ende April 2016 wurde gegenüber Frau P. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Gegenüber der Gattin des Herrn Mag. M. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der FKH GbR mit Schreiben vom 23.07.2015 eine Forderung in Höhe von € 109,27 geltend gemacht.
Herr U. habe im Sommer dieses Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "MAXOLUTION Online Service GmbH" erhalten.
Ende Juli 2015 wurde gegenüber Frau B. seitens eines Inkassobüros im Namen der Sky Österreich GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.300,- geltend gemacht.