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Unerklärliche Forderung erhalten

Gegenüber der Gattin des Herrn Mag. M. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der FKH GbR mit Schreiben vom 23.07.2015 eine Forderung in Höhe von € 109,27 geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten ist weder ihm noch seiner Gattin bekannt, worum es sich genau handeln sollte, da Frau M. keinen Vertrag mit der Auftraggeberin abgeschlossen hat und auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt hatte. Außerdem hat die Konsumentin sich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine positive Rückmeldung zu erhalten. Hilfesuchend haben sich die Konsumenten an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Forderung wurde ausgebucht und das Anliegen seitens der FKH GbR als erledigt betrachtet.