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Erledigt

Herr U. habe im Sommer dieses Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "MAXOLUTION Online Service GmbH" erhalten. Da der Konsument keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und auch in keinster Weise Kontakt mit diesem gehabt habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Forderung seitens des Inkassobüros, nach Rücksprache mit "MAXOLUTION Online Service GmbH" umgehend ausgebucht.