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Reparatur zuletzt doch im Sinne der Gewährleistung verrichtet

Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Allgas Volkmann GmbH", im Frühling des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von knapp € 200,- geltend gemacht worden. Im Spätherbst 2014 habe Herr F. das o.g. Unternehmen damit beauftragt, eine Reparatur zu tätigen und die Rechnung in Höhe von ca. € 450,- bereits damals bezahlt. Aufgrund schlecht verrichteter Arbeit habe der Konsument die "Allgas Volkmann GmbH" erneut kontaktiert, sodass einige Zeit später die Therme erneut instandgesetzt worden sei. Dabei sei Herr F. davon ausgegangen, dass es sich hierbei um eine Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung handeln würde und diese dementsprechend kostenlos ausgeführt werde. Unzufrieden mit der erneuten Forderung hat Herr F. Hilfe bei dem Konsumentenschutz gesucht. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen seinen Fehler eingesehen, dabei sei Herrn F. lediglich ein Ersatzteil in Rechnung gestellt worden, dass auch bezahlt wurde.