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Kein Vertrag abgeschossen, jedoch Forderung erhalten

Gegenüber Herrn G. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Maxolution Online Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 920,- geltend gemacht. Laut Angeben des Konsumenten, war ihm in keiner Weise bekannt, worum es sich genau handeln sollte, da ihm das Unternehmen Maxolution Online Service GmbH unbekannt war. Ein Vertrag mit diesem Unternehmen war von seiner Seite zu keinem Zeitpunkt erwünscht. Aus seiner Sicht sei außerdem kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden, welches das Einschreiten des Inkassobüros begründen konnte. Daher wandte sich Herr G. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass nach Rücksprache mit dem Unternehmen das Inkasso- und Mahnverfahren gegen den Kunden eingestellt wurden.