Ende März 2015 wurde gegenüber Frau S. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.030,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau S. sei seitens der "B2B Web Consulting GmbH" eine Forderung in Höhe von € 284,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn K. sei seitens von "Bauhaus Depot GmbH" im Sommer 2015 eine Forderung in Höhe von € 150,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn G. ist seitens der "Webbilling.com B.V." durch ein Inkassobüro eine Forderung in Höhe von beinahe € 150,- geltend gemacht worden.
Frau G. hat im Sommer 2013 bei bauMax AG eine Klimaanlage zum Preis von knapp € 800,- gekauft. Im Zuge der durchgeführten Montagearbeiten ist ihr am 05.09.
Der Sohn der Frau C., Herr C., hat den gegen ihn ergangenen Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien über die Bewilligung einer Fahrnis- und Forderungsexekution erhalten.
Gegenüber Herrn E. ist seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Ideo Labs GmbH eine Forderung in Höhe von € 160,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn P. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Ideo Labs GmbH eine Forderung geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn S. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Ideo Labs GmbH eine Forderung geltend gemacht worden. Der Konsument hat mit dem Unternehmen lediglich ein Testabo abgeschlossen.
Gegenüber Frau F. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Weltbild Verlag GmbH eine Forderung in Höhe von € 136,- geltend gemacht.