Ende März 2015 wurde gegenüber Frau S. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.030,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau S. sei seitens der "B2B Web Consulting GmbH" eine Forderung in Höhe von € 284,- geltend gemacht worden.
Der Sohn der Frau C., Herr C., hat den gegen ihn ergangenen Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien über die Bewilligung einer Fahrnis- und Forderungsexekution erhalten.
Gegenüber Herrn E. ist seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Ideo Labs GmbH eine Forderung in Höhe von € 160,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn P. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Ideo Labs GmbH eine Forderung geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn S. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Ideo Labs GmbH eine Forderung geltend gemacht worden. Der Konsument hat mit dem Unternehmen lediglich ein Testabo abgeschlossen.
Gegenüber Frau F. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Weltbild Verlag GmbH eine Forderung in Höhe von € 136,- geltend gemacht.
Frau S. habe seitens einer Kanzlei im Namen von "neckermann.at GmbH", im Sommer 2015 ein Informationsschreiben erhalten, welches die noch aushaftenden Salden beinhalte.
Anfang Juli 2015 wurde gegenüber Herrn I. seitens eines Inkassobüros im Namen der Institut 2F Informatik Ges.m.b.H - St. Pölten eine Forderung in Höhe von ca. € 420,- geltend gemacht.
Mitte Juli 2015 wurde gegenüber Frau R., Tochter der Frau A., seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der H&M Hennes & Mauritz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.