Ehrensache bereinigt
Gegenüber Herrn K. sei seitens von "Bauhaus Depot GmbH" im Sommer 2015 eine Forderung in Höhe von € 150,- geltend gemacht worden. Der Konsument habe sich in seine Ehre beleidigt gefühlt, weil er des Diebstahls bezichtigt worden sei, und ist daher damit zum Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat man gleich eine positive Lösung für Herrn K. gefunden. Das Unternehmen hat die Forderung gegen ihn fallen lassen und sich in aller Form bei dem Konsumenten entschuldigt.