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Handyverträge - Klage - Exekution, Mutter bezahlt offene Forderungen, bekommt aber keine Informationen

Der Sohn der Frau C., Herr C., hat den gegen ihn ergangenen Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien über die Bewilligung einer Fahrnis- und Forderungsexekution erhalten. Als betreibende Partei ist die A1 Telekom Austria AG aufgeschienen. Der Sohn der Konsumentin hat im Jahr 2012 mit der A1 Telekom Austria AG zwei Handyverträge abgeschlossen, jedoch nach einiger Zeit die Rechnungen nicht mehr bezahlt. Die Konsumentin konnte nicht nachvollziehen, weshalb gegen ihren Sohn überhaupt eine Klage eingebracht wurde, da sie dem Unternehmen monatlich Raten bezahlt hat. Frau C. konnte auch die Höhe der im oben genannten Beschluss angeführten Forderung nicht nachvollziehen und um Aufklärung und um Herabsetzung der monatlichen Raten ersucht, da sie aufgrund ihres geringen Einkommens keine Möglichkeit hatte, monatlich Raten in der bisherigen Höhe zu leisten. Frau C. war zahlungswillig und hat um Entgegenkommen und Verständnis in dieser Angelegenheit ersucht, jedoch konnte sie keine Lösung finden. Hilfesuchend hat sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau C. zufriedenstellende Lösung erreicht werden, da das Unternehmen auch auf mehreren Anfragen der Presseabteilung bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.