Reparatur auf Gewährleistung letztendlich erbracht
Frau G. hat im Sommer 2013 bei bauMax AG eine Klimaanlage zum Preis von knapp € 800,- gekauft. Im Zuge der durchgeführten Montagearbeiten ist ihr am 05.09.2013 eine Gewährleistungsverlängerung auf fünf Jahren seitens des Unternehmen "Die HausProfis GmbH" zugesichert worden. Im Jahr 2015 sind mehrere schwere Mängel aufgetreten, welche nach Meinung der Konsumentin bereits zum
Zeitpunkt der Übernahme (zumindest im Ansatz) vorgelegen hätten. Die Konsumentin hat erzählt, dass nach der Bekanntgabe der Mängel, diese zum Teil repariert wurden, jedoch nunmehr von ihr dafür eine Zahlung in Höhe von beinahe € 700,- seitens der "Die HausProfis GmbH" gefordert wird. Da Frau G. davon ausgegangen ist, dass die Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung erbracht wurden und somit kostenlos sein müssten, kam sie damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich um dies zu veröffentlichen.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung ist eine positive Einigung erzielt worden. Das Unternehmen "Die HausProfis GmbH" hat bekannt gegeben, dass es im Sinne der Kundenzufriedenheit gehandelt hat und somit keine offenen Forderungen gegenüber Frau G. bestehen.