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Negativeintragung bleibt!

Frau G. hat eine Negativeintragung, da sie Ausfallsbürgin war. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihrem ehemaligen Ehemann im Jahr 2005 nur mit ihrer Unterschrift als Ausfallsbürgin ein Kredit von der UniCredit Bank Austria AG gewährt. Im Jahr 2007 wurde die Ehe geschieden, wobei ihr ehemaliger Ehemann die Kreditraten nicht mehr bedient habe und sie zur Begleichung der Schulden herangezogen wurden. Aufgrund dessen wurde ein Sanierungsverfahren eingeleitet, welches mittlerweile abgeschlossen wurde. Frau G. wünschte nun ohne weitere Einschränkungen leben zu können, da sie in ihrer Lebensführung, insbesondere als Selbstständige stark beeinträchtigt ist. Daher wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich um die Austragung der Negativeintragung zu ersuchen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte hier keine, Frau G., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die UniCredit Bank Austria AG war nicht bereit der Austragung der Negativeintragung zustimmen beziehungsweise diese veranlassen.