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Keine Löschung der Negativeintragung

Herr P. hat erfahren, dass zu seiner Person eine Negativeintragung in der Kleinkreditevidenz vorliegt. Laut Angaben des Konsumenten hat er im Jahr 2007 einen Kredit bei der UniCredit Bank Austria AG aufgenommen, wobei die Schuld mittlerweile getilgt ist. Der Konsument wurde seinen Angaben nach einmal gemahnt, weshalb womöglich die Negativeintragung zustande gekommen ist. Da der Konsument und seine Lebensgefährtin ein Kind erwarteten und er aufgrund der Einschränkung keinen Kredit für eine Wohnung bekam, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte hier keine, den Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die UniCredit Bank Austria AG teilte mit, dass das Rückzahlungsdatum per Mitte Juli 2014 vermerkt wurde und die automatische Löschung der Kreditdaten gemäß der Vorgaben der Datenschutzkommission nach 5 Jahren sowie die aus der Warnliste 3 Jahre nach der gänzlichen Tilgung erfolgt.