Trotz Unverbindlichkeit Forderung erhalten.
Gegenüber Frau P. wurde seitens der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie über die Webseite des Unternehmens eine kostenlose und unverbindliche Anfrage, was klar und deutlich ersichtlich war, betreffend eines Kredites in Höhe von ca. € 3.500,- gestellt. Auf der Webseite ist nicht erkennbar gewesen, dass mit der Anfrage auch ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird, bzw. wurde sie vielmehr nicht klar auf die Entgeltlichkeit und nicht in klarer und hervorgehobener Weise auf Kosten hingewiesen. Über geltende Rücktrittsrechte wurde sie auch nicht belehrt. Frau P. ist somit der Meinung gewesen, dass auch kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist und das Unternehmen lediglich Gebühren fordert bzw. die in Aussicht gestellten Kredite nicht gewährt. Da die Konsumentin mit dem Unternehmen keinen Kreditvertrag, keinen Finanzsanierungsvertrag und keinen Vermittlervertrag abschließen wollte, sondern lediglich eine Anfrage stellte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin geklärt. Die Lugano Finanz GmbH war bereit auf die Forderung zu verzichten.