COVID19 und die Reisebeschränkungen
Frau Mag. H. hatte für Ende Juli 2020 einen Aufenthalt in einem Hotel auf Mauritius über das Onlineportal AGODA gebucht. Nach Ausbruch der Pandemie wollte das Hotel allerdings den bereits bezahlten Aufenthalt nicht erstatten, sondern nur auf einen anderen Zeitpunkt umbuchen, was der Konsumentin wegen der Unmöglichkeit, selbst mittelfristig zu planen (Reiseverbote, Kurzarbeit, Abstimmung mit Dienstgeber), nicht akzeptieren wollte und zum Konsumentenschutz Verband Österreich zwecks Vermittlung bei der Rückerlangung ihrer knapp € 900,- kam. Dank der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau Mag. H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma AGODA Company Pte. Ltd. teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass es sich bei der Stornierung um Höhere Gewalt handle und die Kosten der Konsumentin daher erstattet wurden. Frau Mag. H. bestätigte abschließend das Einlangen der Gutschrift in der Höhe von knapp € 900,-.