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Uneinigkeit über die Dauer der Flugverspätung

Herr S. hatte bei der Fluggesellschaft Germania für sich und seine Frau einen Flug im Mai 2017 von Rostock nach Wien gebucht. Am Tag des Abfluges fanden sich die Konsumenten rechtzeitig am Flughafen ein, absolvierten den Check-In und warteten schließlich in der Abflughalle auf den Beginn des Boardings, das sich allerdings zusehends verzögerte. Schließlich kamen Herr S. und seine Frau um 16.00 Uhr in Wien an, statt wie geplant, um 13.20 Uhr. Da er sich von der Fluglinie bei dieser Verspätung alleine gelassen fühlte, wandte sich Herr S. schlussendlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auch auf mehrmalige Nachfrage verweigerte die Fluglinie Germania mit dem Verweis auf ein anhängiges Schlichtungsverfahren eine inhaltliche Stellungnahme zum vorliegenden Fall.