Nur keine Panik, Reisestorno war versichert
Frau H. war auf der Suche nach einer Hochzeitsreise und auf Empfehlung einer Arbeitskollegin, die früher bei einem Reisebüro gearbeitet hat, habe sie dieses besucht. Das Reisebüro hat ihr eine Reise nach Griechenland, Kreta, mit Flug für mehr als € 5.000,- angeboten. Die Konsumentin hat die Reise gebucht und gleich auch eine Reiseversicherung bei Allianz Global Assistance abgeschlossen. Kurz vor ihrer Hochzeit hat sich Frau H. zusammen mit ihrem Mann über ihre ungeplante Schwangerschaft sehr gefreut. Laut Angaben der Konsumentin leidet sie bereits seit paar Jahren jedoch an Angst- und Panikstörungen, die sie medikamentös behandelt. Wegen der Schwangerschaft muss sie jedoch auf diese Arzneimittel jetzt verzichten, was für sie eine Flugreise vollkommen unmöglich mache. Frau H. hat sich also an das Reisebüro gewandt und kommuniziert, dass sie und ihr Mann die gebuchte Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen. Vom Reisebüro hat sie dann ein Formular zum Ausfüllen für die Versicherung bekommen und die Stornogebühr im Höhe von ca. € 2.300,- sollte sie dem Unternehmen überweisen, wobei sie die Rückerstattung mit der Versicherung klären solle. Obwohl sie den Antrag mit sämtlichen benötigten Unterlagen eingereicht hat, wartete sie ihrer Meinung nach viel zu lange auf eine Antwort, weshalb sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Allianz Global Assistance teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass ein Großteil der Stornokosten und zwar ein Betrag von fast € 2.000,- von der Versicherung erstattet wird.