Liegt „Herzen von Blois“ am Stadtrand?
Frau Dr. R. buchte im Frühjahr 2018 über den Reisevermittler ARR/Travel-forever Reisebüro GmbH eine vom Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH veranstaltete Reise an die Loireschlösser in Frankreich. Anstatt in einem Hotel im „Herzen von Blois“, wurde die Konsumentin in einem Hotel am Stadtrand untergebracht, welches weder über ein Restaurant, noch ein Hallenbad verfügte, obwohl laut Buchung diese Leistungen vorhanden sein sollten. Die Konsumentin teilt uns mit, dass für sie diese Sonderausstattung bei der Buchung jedoch entscheidend war, da sie nach einer Wirbelsäulen OP täglich schwimmen gehen müsse. Laut Angaben von Frau Dr. R. wurde das Hotel während ihres Aufenthaltes umgebaut, was mit störenden Lärmbelästigungen über den ganzen Tag verbunden war. Die Konsumentin habe die Mängel vor Ort reklamiert, weshalb sie ein neues Zimmer bekommen hat. Da Frau Dr. R. eine entsprechende finanzielle Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau Dr. R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat sich schriftlich bei der Konsumentin entschuldigt und ihr einen übertragbaren Reisegutschein im Wert von € 200.00,- für alle Ruefa-Reisen angeboten. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie mit diesem Angebot einverstanden und zufrieden ist.