Fluglinie verweigerte Flugantritt
Familie A. wollte im August 2019 nach Malmö in Schweden fliegen. Am Flughafen wurde Familie A., die mit Kindern unterwegs war, von der Fluglinie Wizz Air Hungary erklärt, dass sie nicht ohne Visum nach Schweden einreisen können. Alle Versuche die Angelegenheit zu klären scheiterten. Die Fluglinie bezog ihre Information wohl aus einer veralteten Angabe im Internet. Die schwedische Botschaft bestätigte, dass für Familie A. ein Einreisen ohne Visum möglich sei. Familie A. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und begehrte Ersatz für den verpatzen Urlaub. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Familie A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Bis Redaktionsschluss war von der Wizz Air Hungary keine Stellungnahme zum Vorfall zu bekommen. Familie A. blieb vorerst auf dem Schaden von zumindest € 1.100,- sitzen.