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Schließung der Filiale - Standortverlegung!

Im Juni 2016 hat Frau B. mit der Lifestyle Ladies in der Lerchenfelderstraße einen Fitnessvertrag, der im November 2014 begonnen hatte, abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde der im Vertrag vereinbarte Standort aufgegeben und ihr wurde mitgeteilt, dass der Vertrag dadurch hinfällig wird. Da der Vertrag aufgelöst wurde, konnte Frau B. nicht nachvollziehen, warum sie eine Zahlungserinnerung von der Filiale in der Burggasse erhalten hat. Aufgrund der Standortverlegung konnte die Konsumentin die Fitnessleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen und hat das Unternehmen um Zusendung einer Bestätigung der Vertragsauflösung ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau B. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde aus Kulanz aufgelöst.