Geschenktickets für den Eurovision Song Contest
Am 13.04.2015 hat die Tochter der Konsumentin über die www.oeticket.com Ticket Express Ges.m.b.H. drei Karten für den Eurovision Song Contest zum Preis von € 167,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin sind die Karten als Geschenk für den Muttertag gedacht gewesen, Grund weshalb die Sitzplätze unbedingt nebeneinander liegen sollten. Da auf der Internetseite pro Bestellvorgang nur zwei Karten gebucht werden konnten, hat sich die Konsumentin telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, wobei ihr seitens eines Mitarbeiters versichert wurde, dass sie auch bei getrennten Auftragsnummern nebeneinanderliegende Plätze erhalten würde. Auf diese Zusage vertrauend hat Frau B. die drei Karten bestellt. Später hat sie erfahren, dass zwei Karten im 2. Rang Süd, 10. Reihe, Nr. 407, 408 und eine Karte im 2. Rang Nord, 3. Reihe, Nr. 401 gebucht wurden. Laut Angaben der Konsumentin hat sie das Unternehmen um einen Entgegenkommen betreffend der drei nutzlosen Tickets ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat man sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau B. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die alten Tickets konnten kostenlos umgetauscht werden.