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Ist es zum Vertragsabschluss gekommen oder nicht?

Gegenüber Frau G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens MIT AG (Lebensfreude) eine Forderung in Höhe von € 238,- geltend gemacht worden. Da der Vertragsabschluss durch ein Gespräch am Telefon abgeschlossen worden sei und die Konsumentin die deutsche Sprache nicht beherrsche, habe sie sich mit Hilfe eines Dolmetschers an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da das Unternehmen MIT AG anhand des aufgenommenen Gespräches beim Vertragsabschluss auf die Rechtmäßigkeit des Vertrages bestanden habe.