Verzugszinsen irrtümlich weiter verrechnet
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.818,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen sowie im Januar 2011 die Zusage seitens Hutchison Drei Austria GmbH erhalten, dass bei Einhaltung der Ratenvereinbarung keine weiteren Zinsen bzw. Kosten verrechnet werden. Entgegen dieser Zusage, seien laufend 13 % Zinsen verrechnet worden, weshalb Frau H. die Forderung nicht nachvollziehen habe können. Da sich der offene Betrag eigentlich auf ungefähr € 1.528,- belaufen habe sollen und sie eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen nach Überprüfung der Forderung mit, dass die Verzugszinsen irrtümlich weiter verrechnet wurden. Hutchison Drei Austria GmbH hat das umgehend korrigiert.