Abschlagszahlung von Abschlagszahlung?
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria GmbH eine Restforderung in Höhe von € 456,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin ersuchte das Unternehmen einer Abschlagszahlung mit Ende Januar 2015 in Höhe von € 250,- zuzustimmen. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte keine zufriedenstellende Lösung für die Konsumentin gefunden werden. A1 Telekom Austria GmbH war zur Gewährung einer weiteren Abschlagszahlung von einer bereits gewährten Abschlagszahlung nicht bereit.