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Inkassoschreiben ohne Aufklärung der Forderung bekommen

Herr H. habe im Dezember 2014 eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG in Höhe von € 297,- erhalten. Da Herr H. nicht nachvollziehen konnte um welche offene Forderung es sich gehandelt und gar keine vorherige Mahnung bis auf den gegenständlichen erhalten habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurden Herrn H. Unterlagen zugesendet, die eine online Anmeldung auf ein kostenpflichtiges Angebot nachgewiesen haben. Nach einer Überprüfung der Unterlagen habe Herr H. festgestellt, dass zwar sein Name in den Unterlagen vermerkt sei, jedoch alle anderen Daten im Bezug auf seine Person nicht korrekt sind. In Folge wurde Herrn H. angeboten eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen aufgrund welcher die Forderung storniert wurde.