Gepäcksverlust trübt Urlaubsfreude
Frau P. hat bei der Air France einen Hin- und Rückflug von Wien nach Antananarivo (01.02.2016 - 20.02.2016) gebucht. Aufgrund des Verlusts ihres Gepäcks hat der Hinflug nicht ihren Ansprüchen entsprochen. Mit Bedauern musste die Konsumentin feststellen, dass ihr Gepäck, der Inhalt hatte einen Wert von € 2.500,-, nicht mehr auffindbar war. Sie hat diese Unannehmlichkeiten bei der Fluggesellschaft sowohl vor Ort, als auch telefonisch und schriftlich reklamiert, wobei sie jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Hilfesuchend hat sich Frau P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um den Vorgang zu überprüfen hat Air France um Zusendung unterschiedlicher Dokumente ersucht. Trotz deren Weiterleitung hat sich Air France bis Redaktionsschluss mit keiner konkreten Stellungnahme mehr gemeldet.