Besetzte Schalter, Flug verpasst
Anfang September 2016 wollte Frau R. mit einer Bekannten von Wien nach Berlin fliegen. In der Früh sind die Konsumentinnen am Bahnsteig der ÖBB in Schwechat angekommen und danach sofort zum Schalter der Fluglinie Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG gegangen. Laut ihren Angaben waren zehn Schalter besetzt, wobei jedoch nur an vier Schaltern tatsächlich Passagiere abgefertigt wurden. Dadurch ist es zu extrem langen Warteschlangen gekommen. Als es immer später wurde, sind die Konsumentinnen einfach an den anderen Wartenden vorbei gegangen, wobei ihnen die Dame am Schalter mitgeteilt hat, dass sie zu spät sind. Daher mussten die Konsumentinnen neue Tickets kaufen, da Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG nicht gewillt war eine Umbuchung zu tätigen. Da Frau R. den Betrag in Höhe von € 450,- von der Fluggesellschaft zurückerstattet haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, bis Redaktionsschluss keine konkrete Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.