Im Februar 2020 buchte Herr F. über die Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) eine Reise nach Valencia.
Herr W. und seine Frau hatten bei der KLUG Touristik GmbH zwei Reisen gebucht und dafür die erforderliche Anzahlung im Ausmaß von rund € 1.050,- geleistet.
Herr S. buchte für sich und seine Begleitung bei Geo Reisen & Erlebnis GmbH eine Reise nach Tansania/Sansibar.
Herr DI W. buchte bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug für 2 Personen Wien-Düsseldorf zum Preis von € 330,- und erhielt dafür auch die entsprechende Buchungsbestätigung.
Frau W. buchte bei der Klug Touristik GmbH im Mai 2020 die Reise "Festlicher Jahreswechsel in Dresden".
Herr M. buchte bei der Dreamlines GmbH eine Kreuzfahrt, für die er eine Anzahlung von etwa € 1.100,- leistete. In der Folge wurde die Reise jedoch um einen Tag vorverlegt und die Route geändert.
Frau T. buchte bei der LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) Flüge, die in der Folge jedoch seitens der LMnext DE GmbH storniert wurden.
Herr. D. buchte einen Hin- und Rückflug über die LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) für rund € 290,-.
Frau L. und ein weiterer Passagier buchten bei der Costa Kreuzfahrten Niederlassung der Costa Crociere S.p.A. 2 Plätze auf der Costa Favolosa plus Sonderleistungen zu einem Gesamtbetrag von fast € 5.
Herr H. buchte über die Plattform eSky.pl S.A. für 2 Erwachsene und 3 Kinder Flüge im Gesamtwert von rund € 770,-.