Herr. D. buchte einen Hin- und Rückflug über die LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) für rund € 290,-. Vor Antritt der Reise erhielt er von der LMnext DE GmbH die Mitteilung, dass der Hinflug mit Wizzair storniert worden wäre, weiters teilte Herr D. mit, dass er drei Tage später die Nachricht erhalten hätte, dass auch der Rückflug mit Austrian Airlines storniert worden wäre. Da die LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) Herrn D. zunächst lediglich eine Rückerstattung von € 45,- zugestehen wollte, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) teilte uns mit, dass man nur als Vermittler auftrete. Da sich die Reise, die Herr D. gewählt hatte, aus Beförderungsdiensten unterschiedlicher Anbieter zusammensetze sei deren Bearbeitung getrennt voneinander durchzuführen. Wenn die Änderung - wie etwa eine Stornierung - nur einen der Flüge betrifft, werden die Buchungen unabhängig voneinander bearbeitet und nur für den betroffenen Flug könne eine Rückerstattung beantragt werden. Die Rückerstattung erfolge nur aus dem, was die LMnext DE GmbH von der Fluggesellschaft erhalten hätte. Darüber hinaus wurden aus Kulanz die restlichen Gebühren erstattet. In Summe rund € 70,-.