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Stornierung einer Silvesterreise nach Dresden

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Frau W. buchte bei der Klug Touristik GmbH im Mai 2020 die Reise "Festlicher Jahreswechsel in Dresden". Die Reise wurde ohne weitere Rücksprache kurz vor Antritt von der Veranstalterin auf Silvester 2021 umgebucht, wobei weitere Informationen und eine Rücktrittsmöglichkeit angekündigt wurden. Da Frau W. jedoch nie diese weiteren Informationen erhielt, entschied sie sich für den Rücktritt, was jedoch von der Klug Touristik GmbH abgelehnt und Stornokosten im Ausmaß von etwa € 850,- angedroht wurden. Da Frau W. sich mit dieser Lösung nicht abfinden wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau W. erfreuliche Lösung erreicht werden: Die KLUG Touristik GmbH führte zwar an, dass die Konsumentin ursprünglich der Umbuchung zugestimmt hätte, aber in Anbetracht, dass diese eine treue Kundin sei, erließ man ihr die Stornokosten und refundierte die Anzahlung.