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Unterbliebene Rückerstattung von annullierter Pauschalreise

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Im Februar 2020 buchte Herr F. über die Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) eine Reise nach Valencia. Die Buchung umfasste die gesamte Reise, also den Hin-und Rückflug sowie den Hotelaufenthalt für zwei Personen. Die Gesamtkosten wurden im Voraus vollständig beglichen. In der Folge konnte die Reise bedingt durch die Covid-19-Pandemie nicht stattfinden, wobei Herr F. betreffend die Rückvergütung auf den Reiseveranstalter verwiesen wurde. Da sämtliche Versuche des Konsumenten, mit der Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) in Kontakt zu treten, erfolglos blieben und Herr F. die Refundierung der geleisteten Zahlung fordert, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach mit der Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Bis Redaktionsschluss konnte jedoch seitens der Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) keine aussagekräftige Stellungnahme verzeichnet werden.